Adoption
Das Adoptionsverfahren ist ein umfassendes Verfahren, bei dem in der Regel das Jugendamt und das Familiengericht beteiligt sind, wobei auch den Notaren eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Abwicklung des Adoptionsverfahrens zukommt.
Man unterscheidet zwischen Minderjährigenadoptionen und der Adoption Volljähriger. Problematisch sind die Fälle von Inlandsadoptionen ausländischer Kinder sowie der Anerkennung ausländischer Adoptionen im Inland.
Zur Vorbereitung des Adoptionsverfahrens sind wichtige Dokumente vorzulegen.
Hierzu gehören:
- Adoptionsantrag des Annehmenden
- Adoptionsantrag der volljährigen Anzunehmenden
- Einwilligungserklärung der Kindesmutter (ggf. Sterbeurkunde)
- Einwilligungserklärung des Kindesvaters (ggf. Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunde des Annehmenden
- Heiratsurkunde der annehmenden Eheleute bzw. Scheidungsurkunde, Entscheidungsurkunde über Namensänderung
- Geburtsurkunde des anzunehmenden Kindes
- Polizeiliches Führungszeugnis des Annehmenden
- Polizeiliches Führungszeugnis des Anzunehmenden
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Anzunehmenden
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Annehmenden
- Meldebescheinigung des Annehmenden
- Gesundheitszeugnis des Annehmenden
- Verdienstnachweise für den Annehmenden
- Verdienstnachweise für den volljährigen Anzunehmenden