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Eingetragene Lebenspartnerschaft

Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) regelte die rechtlichen Beziehungen gleichgeschlechtlicher Partner untereinander.

Dies gilt für die Dauer der Partnerschaft, aber auch für die Zeit nach der Trennung und nach der Auflösung der Partnerschaft, im Hinblick auf den Unterhalt und für namensrechtliche und vermögensrechtliche Fragen. Auch regelte das Gesetz Befugnisse im Hinblick auf die elterliche Sorge.

Seit Oktober 2017 gilt das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) für alle Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen für alle gleich- und getrenntgeschlechtlichen Ehepaare.