Kindsschaftsachen
Kindschafssachen sind sämtliche Verfahren, die die Verantwortung für die Person oder das Vermögen oder die Vertretung eines minderjährigen Kindes betreffen, sofern das nicht durch das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht eines Elternteils geregelt ist.
Alle Kindschaftssachen gehören in die Zuständigkeit der Familiengerichte.
Die Kindesherausgabe ist ein Anspruch des sorgeberechtigten/aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils. In diesen Zusammenhang gehören auch die Probleme der Kindesentziehung und der Kindesherausgabe auf der Basis nationaler und internationaler Vorschriften.
Haager Übereinkommen vom 19.Okt. 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern