Online-Scheidung
Die Bezeichnung des Scheidungsverfahrens als Online-Scheidung ist ungenau. Es handelt sich um ein familiengerichtliches Scheidungsverfahrens nach den Vorschriften des FamFG und der ZPO. Alle Voraussetzungen entsprechen dem Scheidungsverfahren.
Lediglich die vorgeschriebene mündliche Verhandlung kann, mit Zustimmung des Gerichtes und der Parteien online stattfinden.
Bei Ortsverschiedenheit der Ehepartner ist es sicherlich verlockend, mit einem Anwalt am Sitz des zuständigen Familiengerichts online zu kommunizieren. Das geht allerdings bisweilen auf Kosten des persönlichen Eindrucks des Anwalts einerseits und der Mandanten andererseits. Es ersetzt erfahrungsgemäß nicht den persönlichen Kontakt.
Zu bedenken ist, dass zum Scheidungstermin grundsätzlich beide Parteien beim zuständigen Familiengericht erscheinen müssen. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. weite Entfernung, gesundheitliche Probleme, berufliche Inanspruchnahme, Kosten kann das zuständige Familiengericht entweder einen ersuchten Richter beauftragen, die erforderliche und gesetzlich vorgeschriebene Anhörung am Gerichtsort der anderen Partei durchzuführen, oder ein online-Verhandlung anberaumen.
Dennoch liegt in dem Onlineverkehr zwischen Anwalt und Mandant, sowie zwischen den Anwälten eine gute Möglichkeit, das Verfahren vor der Scheidung durch intensive Kommunikation und schnelle Bereitstellung von Dokumenten, etc. zu fördern und den Verhandlungstermin über das Internet zu führen.