Ehevertrag / Scheidungsfolgenvergleich
Ehevertrag
Während der Ehe, aber auch während des Scheidungsverfahrens, ist es möglich, wesentliche familienrechtliche Vereinbarungen durch einen Ehevertrag oder einen Scheidungsfolgenvergleich zu regeln. Dies kann, z.B. im Hinblick auf das Güterrecht (Zugewinn), den Versorgungsausgleich (Rente) das Sorgerecht, das Umgangsrecht, den Unterhalt und den Hausrat geschehen. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Es können Vereinbarungen über alle dispositiven Familiensachen getroffen werden. Hier kommt es darauf an, ob es den Eheleuten, mit Hilfe ihrer Anwälte gelingt, im beiderseitigen Interesse liegende Vereinbarungen zu treffen.
Scheidungsfolgenvergleich
Der Scheidungsfolgenvergleich entspricht weitgehend dem Ehevertrag. Der Scheidungsfolgenvergleich kann jedoch ohne Notar im rechtshängigen Scheidungsverfahren vor dem Familienrichter abgeschlossen werden.